Was sind Betriebskosten?

Unter Betriebskosten sind alle wiederkehrenden Kosten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung einer Immobilie durch den Mieter entstehen und den Gebrauch der Mietsache ermöglichen. Die anrechenbaren Kosten sind in der II. Berechnungsverordnung detailliert genannt und können so rechtsverbindlich in Ihre Mietverträge übernommen werden.

Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

  1. Grundsteuer für das Grundstück
  2. Kosten für die Kaltwasserversorgung: dazu zählen die Kosten für den Wasserverbrauch, Grund und Wasserzählergebühren und deren Eichung
  3. Kosten der Entwässerung: Abwassergebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, evtl. anfallende Kosten einer Sickergrube oder Entwässerungspumpe
  4. Heizung und Warmwasserversorgung: Kosten des Brennstoffverbrauchs und deren Lieferung, Betriebsstrom, Bedienung, Wartung und Pflege der Heizungsanlage, Verbrauchserfassung, Imissionsschutzmessung
  5. Kosten der Warmwasserversorgung: Kosten für Warmwasser, je nach Gerätetyp können unterschiedliche Kostenarten umgelegt werden
  6. Kosten für verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen: Kosten von Anlagen, die zugleich Heizwärme und Warmwasser bereitstellen
  7. Kosten für den Aufzug: Kosten für Betriebsstrom, Bedienung und Überwachung, Reinigung, Pflege/Wartung, Gewährleistung der Betriebssicherheit. Auch für Mieter im Erdgeschoss besteht Zahlungspflicht.
  8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Gebühren öffentlicher oder privater Straßenreinigung, Winterdienst, Müllbeseitigungskosten
  9. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Lohn und Material für die Reinigung und für Pflege gemeinschaftlich genutzten Plätze, nicht öffentlichen Wegen und Parkplätzen des Gebäudes, vorbeugende Maßnahmen gegen Rattenbefall
  10. Kosten der Gartenpflege: Kosten für die gärtnerische Instandhaltung der Außenanlagen und Gartenflächen
  11. Kosten der Beleuchtung: Stromkosten für die Außenbeleuchtung und Beleuchtung gemeinschaftlicher genutzter Gebäudeteile (Waschküche, Flure, Treppen, Speicher).
  12. Kosten für die Schornsteinreinigung: soweit nicht bei den Heizkosten mitgeführt, Kehrgebühren, Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  13. Beträge für Sach- und Haftpflichtversicherungen: Versicherungsprämien und Versicherungssteuern, die dem Erhalt des Objekts dienen oder in der Verantwortung des Vermieters und Eigentümers liegen, Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, des Aufzugs und des Öltanks, Sachversicherung gegen Sturm-, Wasser-, Glas-, Feuer- und Elementarschäden
  14. Kosten für den Hausmeister: Umlage aller Kosten, die nicht der Instandsetzung, Instandhaltung, Hausverwaltung oder Schönheitsreparatur dienen. Umlagefähig ist die Vergütung des Hausmeisters inklusive der Sozialabgaben für seine Tätigkeiten und die Kosten für Verbrauchsmaterialien für abrechnungsfähige Arbeiten (vor allem Reinigungsmittel).
  15. Kosten für Antenne oder Kabelanschluss: Betriebsstrom, Wartungskosten, Einstellung der Anlage, Grundgebühren
  16. Kosten des Betriebs der Einrichtungen der Wäschepflege: Kosten für den Betrieb von Waschmaschine und Trockner, Betriebsstrom und Wartung, Prüfung und Pflege der Geräte, Kosten der Wasserversorgung
  17. Sonstige Betriebskosten: alle Kosten, die in Ziffer 1 - 16 nicht bezeichnet sind, aber fortlaufend und regelmäßig anfallen und dem bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes dienen. Sonstige Betriebskosten müssen im Mietvertrag einzeln genannt werden und sind nur dann umlagefähig sind (Sondereinrichtungen wie Feuerlöscher, Schwimmbad, Sauna, Klimaanlage oder Müllschlucker)

Das sind keine Betriebskosten:



Nicht umlagefähige Kosten fallen vorwiegend im Interesse des Vermieters und sind daher auch von diesem zu tragen. Dazu gehören z.B.