Betriebskostenabrechnung bereits ab 7,19 EUR je Nutzereinheit

Sofern Sie mit Ihrem Mieter vertraglich die Zahlung von Betriebskosten neben der "Kaltmiete" vereinbart haben, sind Sie verpflichtet, jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen. Danach können Sie Nachforderungen nicht mehr geltend machen.

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ab 7,19 EUR inkl. 19 % MwSt. je Einzelnutzerabrechnung

die Betriebskostenabrechnung für Wohnungen und Gewerbeeinheiten nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Hierbei profitieren Sie bereits ab 11 Nutzereinheiten von meinen attraktiven Rabatten von bis zu 20 Prozent. Der Gesamtpreis errechnet sich nach Anzahl der Nutzerparteien. Zur Preisliste »


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Abrechnungsservice online schnell und sicher

Mit dem Abrechnungsservice übermitteln Sie Ihre Kosten- und Nutzerdaten schnell und sicher über das Internet. Hierbei nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare im Downloadbereich. Auf Anfrage können Sie uns auch die benötigten Kosten- und Nutzerdaten als Datenabzug aus Ihrem verwendeten System übermitteln.

Zusammen mit den abgelesenen Verbrauchswerten der Heizkostenabrechnung erstelle ich Ihnen die Betriebskostenabrechnung und schicke Ihnen die fertige Abrechnung zurück. Ihre Angaben werden vor Eingabe von mir geprüft, d.h. Fehler werden minimiert.

Nachzahlungen und Guthaben auf einen Blick

In einer übersichtlichen Form erhält Ihr Mieter eine Abrechnung. Sie als Vermieter / Verwalter erhalten zusätzlich eine Übersicht, auf der alle Nachzahlungen und Guthaben auf einen Blick vorhanden sind. Weiterhin erhalten Sie, Ihren Wünschen entsprechend, das passende Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung inkl. der eventuellen Anpassung der Vorauszahlungen.